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Willkommen!

Wir unterrichten alle SchülerInnen bis zur neunten Schulstufe.

Wir bieten individuelle Gestaltung des Unterrichts.

Wir beraten in schulischen Angelegenheiten.

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Allgemeines

Kinder und Jugendliche können jederzeit in ihrem Leben in die Situation kommen, in einem Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung betreut werden zu müssen. Damit SchülerInnen bei chronischen oder akuten Erkrankungen oder in Krisensituationen keinen Unterrichtsstoff versäumen, werden sie von speziell ausgebildeten LehrerInnen der Heilstättenschule Graz direkt vor Ort unterrichtet. Dazu wird Unterricht in Form von Klassenunterricht oder Einzel- bzw. Bettenunterricht angeboten. Heilstättenunterricht umfasst insgesamt deutlich mehr als das ausschließliche Vermitteln von Unterrichtsstoff.

 

HeilstättenlehrerInnen sind vielfach ausgebildete SpezialistInnen, die im Umfeld von Medizin, Therapie und Schule arbeiten. Ihre Aufgabe ist, neben dem individualisierten Heilstättenunterricht auch die Vernetzung mit den Herkunftsschulen, um den jungen PatientInnen / SchülerInnen eine möglichst reibungslose Rückkehr und Reintegration in ihre Klassen zu ermöglichen. Zusätzlich zum individualisierten Unterricht werden Eltern / Erziehungsberechtigte sowie die Herkunftsschulen der PatientInnen schulisch beraten, um der Erkrankung entsprechend, einen bestmöglichen Schulerfolg für die SchülerInnen zu erzielen.

 

Die Heilstättenschule Graz umfasst vier Standorte sowie einen Mobilen Dienst. Des Weiteren bestehen enge pädagogische Kooperationen mit der Kinder-Rehabilitationsklinik Judendorf und der Kinder-Rehabilitationsklinik Wildbad/Einöd.

Standorte

01/

Heilpädagogisches Zentrum des Landes Steiermark

Bis zu 36 SchülerInnen der 1.-9. Schulstufe aus der gesamten Steiermark werden hier in Kleingruppen (bis max. sieben SchülerInnen) nach dem jeweiligen Lehrplan unterrichtet und schuldiagnostisch abgeklärt. Ebenso erhält jede / jeder SchülerIn psychologische und psychotherapeutische Begleitung seitens des Heilpädagogischen Zentrums.

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02/

LKH Graz II / Standort Süd

An der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie werden Kinder und Jugendliche, die stationär oder tagesklinisch aufgenommen worden sind, unterrichtet. Der Unterricht in den Heilstättenklassen erfolgt im Team und in Kleingruppen mit jeweils maximal zehn SchülerInnen. Die Klassen sind heterogen zusammengesetzt (alle Altersstufen: von der Vorschulstufe bis zur Polytechnischen Schule). Die HeilstättenlehrerInnen haben es sich zur Aufgabe gemacht, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen pädagogisch bestmöglich zu unterstützen. Dies geschieht sowohl durch die multiprofessionelle Arbeit im Krankenhaus als auch durch enge Zusammenarbeit mit den Stamm- bzw. Herkunftsschulen der SchülerInnen / PatientInnen.

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03/

LKH Univ. Klinikum Graz – Kinderklinik

Die vielfältigen Krankheitsbilder auf den unterschiedlichen Stationen der Kinderklinik erfordern eine intensive, pädagogische Betreuung. Besonders bei chronischen LangzeitpatientInnen zeigen sich große schulische Erfolge (zB das Verhindern von Klassenwiederholungen und Schullaufbahnverlusten). Die ganzheitlich-systemisch orientierte Pädagogik und Unterrichtsarbeit versucht primär von den Bedürfnissen der PatientInnen / SchülerInnen auszugehen, welche immer wieder über den fachbezogenen Unterrichtsstoff hinausreichen. Unterricht wird dazu in Form von Betten- und Klassenunterricht angeboten.

04/

LKH Univ. Klinikum Graz – Kinderchirurgie

Die Kinderchirurgie gliedert sich in die vier Stationen rot, blau, grün und gelb. Der Heilstättenunterricht für die jungen PatientInnen erfolgt, wenn es der Gesundheitszustand zulässt, im Schulzimmer in Form von Klassen- oder Gruppenunterricht. In den meisten Fällen wird der individualisierte Unterricht direkt im Krankenzimmer in Form von Einzel- bzw. Bettenunterricht durchgeführt.

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05/

Mobiler Dienst

Hauptaufgabengebiet der LehrerInnen des Mobilen Dienstes ist die schulische Reintegration von SchülerInnen in ihre Herkunfts- bzw. Stammschule.

Während der Reintegrationsphase werden individuell abgestimmte Maßnahmen erarbeitet und angeboten, um den SchülerInnen eine bestmögliche Rückkehr in das Regelschulwesen zu ermöglichen.

 

06/

Kooperationspartner: Kinder-Rehabilitationsklinik Judendorf

(angeschlossen an die VS Judendorf)

In der Kinder-Rehabilitationsklinik Judendorf-Straßengel mit den Schwerpunkten Neurologie, Orthopädie und Onkologie gibt es eine Heilstättenklasse, die bereits seit 2005 besteht.

 

In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Herkunftsschule sind auch Schulabschlüsse bzw. Schularbeiten möglich.

 

Unser Anspruch ist, umfassend, ganzheitlich und professionell zu arbeiten. Dies bedeutet, dass das Team Eltern in allen Fragen betreffend Gesundheit und Zukunft ihres Kindes beraten und unterstützten kann.

 

Der Unterricht wird harmonisch in den Tagesablauf eingebaut und ermöglicht in den meisten Fällen ein weitgehend nahtloses Wiedereinsteigen nach dem Rehabilitationsaufenthalt.

 

Die Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team ermöglicht, dass ÄrztInnen, TherapeutInnen und PädagogInnen ein maßgeschneidertes Förderkonzept für die PatientInnen / SchülerInnen umsetzen können.

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07/

Kooperationspartner: Kinder-Rehabilitationsklinik Wildbad/Einöd

(angeschlossen an die MS Neumarkt)

Die Rehabilitationsklinik für Kinder und Jugendliche mit den Schwerpunkten Mental Health, Kardiologie und Pulmologie bietet seit 2018 in Wildbad Einöd individuelle, altersgerechte Rehabilitation.

 

Durch unsere diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten können wir eine umfassende Aussage über den psychischen Zustand der Schüler/innen geben und weitere zukünftige Maßnahmen besprechen bzw. veranlassen.

 

Während des Besuchs der Heilstättenklassen im Zuge des Reha-Aufenthalts, können die Kinder und Jugendlichen durch engmaschige Vernetzung mit der Herkunftsschule an ihrem Lernstoff je nach Vermögen weiterarbeiten.

 

Daraus ergeben sich neue Zugänge für Eltern, Schüler/innen und die Herkunftsschulen.

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StandortAnker
Allgemein

Informationen für Eltern, Erziehungsberechtigte und Angehörige

ElternAnker

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Sie erhalten von uns jederzeit schulische Auskunft über Ihr Kind. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Anliegen.

 

  • Bitte übermitteln Sie uns wichtige Informationen, die für den Heilstättenunterricht relevant sind.

  • Ihr Kind wird von uns nach dem entsprechenden Lehrplan individuell unterrichtet. Daher kooperieren wir immer sehr eng mit den Herkunftsschulen, um einen individuellen und optimal abgestimmten Unterricht zu gewährleisten.

SchulenAnker

Informationen für Schulen

Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Sie erhalten von uns jederzeit schulische Auskunft über die betroffenen Schülerinnen und Schüler. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Anliegen.

  • Die SchülerInnen werden von uns nach dem entsprechenden Lehrplan individuell unterrichtet. Daher kooperieren wir immer sehr eng mit den Herkunftsschulen, um die erkrankten Schülerinnen und Schüler optimal zu unterrichten.

  • Aus Daten- und Patientenschutzgründen dürfen wir Ihnen keine Diagnosen oder medizinisch-therapeutisch relevanten Auskünfte erteilen. Wir übermitteln aber ggf. einen pädagogischen Schulbericht.

  • Bitte behalten Sie die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Ihrem Schulstand – in der Heilstättenschule gibt es keine StammschülerInnen. Über etwaige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Leitbild

HopeAnker

Eine internationale Grundlage für Unterricht in Krankenhausklassen liefert die „Charta der Schulrechte des kranken Kindes“, welche am 20. Mai 2000 von der Generalversammlung der Europäischen Vereinigung der Krankenhauslehrer (H.O.P.E.) in Barcelona verabschiedet wurde. Die Charta umfasst folgende Punkte:

  • Jedes kranke Kind und jeder kranke Jugendliche hat das Recht auf Unterricht im Krankenhaus oder zu Hause, selbst wenn die Behandlung nicht im eigenen Land stattfindet.

  • Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung und das Aufrechterhalten ihrer Stellung als Schüler.

  • Die Krankenhausschule fördert die Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen und normalisiert den Alltag. Krankenhausunterricht kann als Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht organisiert werden oder auch am Krankenbett stattfinden.

  • Krankenhaus- und Hausunterricht müssen, in Abstimmung mit der Herkunftsschule, den Bedürfnissen und Fähigkeiten der kranken Kinder oder Jugendlichen angepasst werden.

  • Lernort, Lernumwelt und die Lernhilfen müssen den Bedürfnissen kranker Kinder und Jugendlicher entsprechen. Kommunikationstechnologien sollen auch genutzt werden, um das Gefühl der Isolierung zu vermeiden.

  • Der Inhalt des Unterrichts umfasst mehr als den formalen Lehrplan und enthält auch Inhalte, die aus besonderen Bedürfnissen durch Krankheit und Krankenhausaufenthalt erwachsen. Eine Vielzahl von Unterrichtsmethoden und Ressourcen sollen genutzt werden.

  • Die Kliniklehrer und die Lehrer für Hausunterricht müssen voll qualifiziert sein und Fortbildung erhalten.

  • Die Lehrer kranker Kinder und Jugendlicher sind vollwertige Mitglieder des multidisziplinären Teams. Sie sind auch die Verbindung zwischen der Krankenhauswelt des Kindes oder Jugendlichen und seiner Herkunftsschule.

  • Die Eltern müssen über das Recht ihres kranken Kindes oder Jugendlichen auf Schulunterricht informiert sein, ebenso über das Unterrichtsprogramm. Sie sind als aktive und verantwortungsvolle Partner zu betrachten.

  • Die Integrität des Kindes oder Jugendlichen als Person ist zu respektieren. Das schließt die Wahrung der Schweigepflicht ein und den Respekt vor persönlichen Überzeugungen.

Rechtliches

Rechtliches

Rechtliche Grundlagen im Schulorganisationsgesetz (SchOG)

 

SchOG §25 Abs 4 Organisationsformen der Sonderschule

In Krankenanstalten und ähnlichen Einrichtungen können für schulpflichtige Kinder nach Maßgabe der gesundheitlichen Voraussetzungen Klassen bzw. ein kursmäßiger Unterricht nach dem Lehrplan der Volksschule, der Mittelschule, der Polytechnischen Schule oder einer Sonderschule eingerichtet werden. Unter der Voraussetzung einer entsprechenden Anzahl solcher Klassen und Kurse können auch „Heilstättenschulen“ eingerichtet werden

 

SchOG §27 Klassenschülerzahl

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse einer Sonderschule ist vom Schulleiter oder von der Schulleiterin unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit, auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler, auf die räumlichen Möglichkeiten und auf die mögliche Belastung der Lehrpersonen sowie nach Maßgabe der der Schule gemäß §8a Abs.3 zugeteilten Lehrpersonalressourcen festzulegen. §8a Abs.2 ist anzuwenden.

Kontakt

KontatkAnker

Heilstättenschule Graz

Krottendorferstraße 60 - 62

8052 Graz

SKZ 601133

Leitung:

Dipl. Päd. Verena Leskovsky, BEd

Sonderschuldirektorin

Stellvertretung:

Lucia Puck, BEd

 

Mail Schule: heilstaettenschule@heilstaettenschule.edu.graz.at

Mail Lehrer: vorname.nachname@heilstaettenschule.edu.graz.at

Tel.: 0316 / 872 6735

Fax: 0316 / 872 6736

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